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München Frauenkirche

Vergütung

Die Vergütung des Rechtsanwalts ist grundsätzlich im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt. Sie richtet sich nach dem Streitwert und den gesetzlichen Gebührentatbeständen.

Beim Abschluss einer Vergütungsvereinbarung dürfen die gesetzlichen Gebühren nur in außergerichtlichen Angelegenheiten unterschritten werden. Die Vereinbarung einer Erfolgsvergütung ist unzulässig!

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Bei uns können Sie im Beratungsbereich auch mit BITCOIN und DASH (Digital Cash) oder Etherium bezahlen (sofern nicht das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz gilt). Eine Beratung = 1/4 DASH. Code:  XbtFvv3S9JY9eiBRnSr1NxZavbLD1Pg2Ht. Fragen Sie nach unserem Wallet…