HANDELS- UND VERTRIEBSRECHT

Vertriebs- und Handelsrecht – ganzheitlich gedacht, strategisch umgesetzt

Wir betrachten das Handelsverteterrecht, Franchiserecht oder auch das Vertriebsrecht aus verschiedenen Perspektiven und können komlexe Sachverhalte beurteilen, weil wir für Hersteller und Kunden seit vielen Jahren ebenso tätig sind wie für Vertriebsmittler, Komissionsagenten, Handelsvertreter oder Distributoren.

Im Handelsrecht findet sich unser Schwerpunkt bei den Themen Handelsgeschäft und Handelskauf, selbstverständlich einschließlich des UN-Kaufrechts (CISG).

Wir decken ein weites Aufgabenspektrum ab: Die kompetente Gestaltung von Verträgen, die Unterstützung in schwierigen Verhandlungssituationen und das Vertreten der Interessen unserer Mandanten vor ordentlichen Gerichten oder Schiedsgerichten.

Ergebnisse unserer Beratung:

  • Rechtssichere und praxistaugliche Vertriebs- und Handelsverträge
  • Klare Strukturierung komplexer Vertriebsmodelle
  • Erfolgreiche Verhandlungsführung in anspruchsvollen Situationen
  • Durchsetzung von Ansprüchen vor Gerichten und Schiedsgerichten
  • Rechtssicherheit im nationalen und internationalen Handelsrecht (inkl. CISG)
  • Ausgewogene Lösungen durch Perspektivwechsel zwischen allen Marktteilnehmern
  • Minimierung rechtlicher und wirtschaftlicher Risiken im Vertriebssystem