
Transparente Vergütung und klare Kostenstruktur – von Anfang an nachvollziehbar und fair.
Die Vergütung von Rechtsanwälten richtet sich grundsätzlich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Maßgeblich sind dabei insbesondere der Streitwert sowie die gesetzlich festgelegten Gebührentatbestände. Diese sorgen für Transparenz und eine nachvollziehbare Berechnung der anfallenden Kosten.
Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, eine individuelle Vergütungsvereinbarung zu treffen. Dabei ist zu beachten, dass die gesetzlichen Gebühren ausschließlich in außergerichtlichen Angelegenheiten unterschritten werden dürfen. In gerichtlichen Verfahren gelten hingegen zwingend die gesetzlichen Vorgaben. Die Vereinbarung einer Erfolgsvergütung ist – von engen gesetzlichen Ausnahmen abgesehen – grundsätzlich unzulässig.
Eine frühzeitige und transparente Abstimmung über die Vergütung ist für uns selbstverständlich. So schaffen wir Klarheit und Planungssicherheit bereits zu Beginn der Zusammenarbeit.
Klare Kosten. Klare Planung.
- Transparente und nachvollziehbare Kostenstruktur
- Klare Einschätzung der zu erwartenden Gebühren
- Rechtssichere Gestaltung von Vergütungsvereinbarungen
- Vermeidung von Kostenrisiken und Überraschungen
- Planungssicherheit für Mandanten in jeder Verfahrensphase
- Individuell abgestimmte und faire Honorarlösungen

